EU-Datenschutz-Grundverordnung nun endgültig verbindlich

Grafik Hermann Schmitz
Diese von Hermann Schmitz gezeichnete Grafik zierte das Kuvert auf der Rückseite.
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Hermann Schmitz

Seit 25. Mai 2018 ist die Übergangsfrist der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung abgelaufen. In Kraft getreten ist diese Verordnung schon vor zwei Jahren, jedoch hat der Gesetzgeber, in dem Falle das EU-Parlament, eine Übergangsfrist von zwei Jahren beschlossen, sodass die Unternehmen, Handwerksbetriebe, Institutionen und Vereine genug Zeit hatten, sich mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beschäftigen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Doch erst seit einigen Wochen ist so richtig „Drive“ in die Sache gekommen, da das Ende der Übergangsfrist nahte. Was vielleicht – rückblickend betrachtet – fehlte, war die Unterstützung des Dachverbandes der Karnevalsvereine.

Die Gesellschaft Düsseldorfer Spiesratze hat inzwischen ihre Hausaufgaben gemacht und alle Mitglieder, Fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder angeschrieben, um von ihnen die Bestätigung zu erhalten, ihre persönlichen Daten zu Vereinszwecken weiterhin nutzen zu dürfen. Viele Spiesratze haben das vorbereitete Formular bereits unterschrieben und an die Geschäftsstelle zurückgeschickt. Ein Briefumschlag fiel dabei besonders auf. Hermann Schmitz, Urgestein des Düsseldorfer Karnevals, Rosenmontagszugleiter, Ex-Prinz und Ex-Hoppeditz sowie Baumeister der Spiesratze, hatte auf der Rückseite des Kuverts eine Grafik gezeichnet. So kennen ihn viele, immer für einen Spaß zu haben.

Foto und Scan: Bernhard Lück